Vorwort zur 2. Auflage
Ziemlich genau sieben Jahre nach Verabschiedung des Universitätsgesetzes 2002 hat der Bundesgesetzgeber dieses Gesetz einer größeren Reform unterzogen. Dabei wurden zum Teil Schwächen beseitigt, zum Teil wurden aber auch Rückschritte gesetzt. Dies betrifft vor allem die Erhöhung des Einbehaltungsrechts des Bundesministers gem § 12 Abs 5 UG, die eine Einschränkung der finanziellen Autonomie der Universitäten bedeutet. Unverkennbar ist, dass die maßgeblichen politischen Kräfte dieses Landes zur Autonomie der Universitäten ein distanziertes Verhältnis haben; bedauerlicherweise wird nach wie vor auch in diesem Bereich politisches Kleingeld gewechselt. Zum Teil sehr detaillierte fast kleinliche Regelungen engen den Spielraum universitärer Organe ein.
Unverkennbar ist allerdings auch, dass die meisten österreichischen Universitäten den Spielraum, den das Universitätsgesetz 2002 geschaffen hat, – zum Teil nach großen Mühen – genützt haben. Viel kreatives Potenzial wurde geweckt und frischer Wind hat die Universitäten erfasst. Dass die notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen zum Teil auch schmerzhafte Konsequenzen in einzelnen Bereichen hervorgerufen haben, soll nicht verschwiegen werden; gravierende politische Fehlentscheidungen der Vergangenheit müssen revidiert oder zumindest in ihren Folgen eingedämmt werden. Es ist zu hoffen, dass die in den letzten Jahren in Gang gekommene Neuorientierung an den Universitäten fortgesetzt und intensiviert wird.
Den Autoren der bisherigen Kommentierungen danke ich für die rasche Neubearbeitung und das Verständnis, das sie für die Nöte des Herausgebers und des Verlages bewiesen haben. Bei der Herausgabe der zweiten Auflage hat mich – wie schon bei der Herausgabe der ersten Auflage – meine langjährige Mitarbeiterin, Frau Assistenzprofessorin Dr. Bettina Perthold-Stoitzner mit großer Umsicht unterstützt. Frau Rosemarie Plattner hat auch diese Auflage mit der gewohnten Sorgfalt betreut.
| Wien, im Sommer 2010 | Heinz Mayer |

